Kosten

Die Kosten hängen zunächst von Ihrer individuellen Situation und von Ihren Wünschen ab.

Ab Pflegegrad 1 können Kosten und Aufwendungen teilweise mit den Pflegekassen verrechnet und /oder in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Als zertifizierte Seniorenassistentin, anerkannt nach § 45 a SGB XI, bin ich bei Vorliegen eines Pflegegrades zur Abrechnung über die Pflegekasse berechtigt. Sollte kein Pflegegrad vorliegen bzw. sind die Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft, rechne ich privat mit Ihnen ab.

Die Rechnungsstellung erfolgt am Monatsende.

 

Nach einem persönlichen Kennenlernen, verbunden mit einer Erstberatung 
kann ich Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot machen.

- Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich -